Homöopathie als Teil der integrativen Medizin anerkennen

BPI fordert Beibehaltung der Erstattung durch die GKV und der Apothekenpflicht

Homöopathie als Teil der integrativen Medizin anerkennen

Für die Therapievielfalt und Einsatz von der Homöopathie. (Bildquelle: © denisismagilov – Fotolia)

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Hennig Fahrenkamp, hat sich in die Evidenzdebatte um die Homöopathie eingeschaltet und fordert zum einen, die gesetzlichen Krankenkassen sollten auch in Zukunft Kosten für Homöopathika erstatten dürfen. Zum anderen setzt er sich für die Beibehaltung der Apothekenpflicht ein. Fahrenkamp reagiert damit auf Forderungen des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, der sich dafür ausgesprochen hatte, aufgrund fehlender Evidenz homöopathische Therapien aus den freiwilligen Leistungen der GKV zu streichen. Hennig Fahrenkamp sieht darin eine Bevormundung der Patienten und ein Beschneiden der Therapievielfalt, von der Patienten profitieren können, wie er in einer Pressemitteilung betont.

Versorgungsforschung zur Homöopathie zeige den Nutzen für die Patienten

Bei vielen Erkrankungen werden nach Darstellung Fahrenkamps homöopathische Arzneimittel erfolgreich eingesetzt. Der BPI-Präsident verweist auf die Ergebnisse der Versorgungsforschung, die übereinstimmend zeigten, Homöopathie sei mit einem Nutzen für die Patienten verbunden. Klinische Studien hätten überdies belegt, dass sich die Symptomatik bei verschiedenen Indikationen durch eine homöopathische Behandlung verbessert hätte. Voraussetzung sei der richtige und verantwortungsvolle Einsatz. Dann könnten Homöopathika den Erfolg der Therapie unterstützen, und somit sei eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen gerechtfertigt.

Homöopathika werden als Arzneimittel streng kontrolliert und überwacht

Darüber hinaus betont Fahrenkamp, homöopathische Arzneimittel unterliegen den strengen Kontroll- und Überwachungsmechanismen für Arzneimittel auf deutscher und europäischer Ebene. Zudem gelte das Heilmittelwerberecht. Arzneimittel und Medizinprodukte dürften erst dann in Umlauf gebracht werden, wenn sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen seien. Die Standards in der Herstellung, in Bezug auf Qualität und Sicherheit würden geprüft. Zudem würden Homöopathika auch nach Inverkehrbringen systematisch überwacht – für Fahrenkamp ein Garant für die Arzneimittel- und Patientensicherheit. In Deutschland gelte die Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel. Patienten stehe damit eine pharmazeutisch qualifizierte Beratung zur Verfügung.

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