Neckermann: Abbau von rund 1.400 Arbeitsplätzen wegen Umstellung auf Online Geschäft

Neckermann: Abbau von rund 1.400 Arbeitsplätzen wegen Umstellung auf Online Geschäft
Neckermann: Abbau von rund 1.400 Arbeitsplätzen wegen Umstellung auf Online Geschäft

Die Neckermann.de GmbH soll den Abbau von rund 1.400 Arbeitsplätzen angekündigt haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Diese Maßnahme soll Teil eines grundlegenden Konzernumbaus sein, mit welchem insbesondere die Konkurrenzfähigkeit im Online Handel gewährleistet werden soll. Auf Grund dessen heißt es, dass es „unverzichtbar“ sei, diesen Schritt zu gehen und somit knapp die Hälfte der in Deutschland arbeitenden Belegschaft zu entlassen. Vor allem die Bereiche Einkauf und Logistik sollen nach Firmenangaben umstrukturiert werden und seien somit vom Stellenabbau besonders betroffen. Hier soll vor allem das momentane Eigentextilsortiment „nicht mehr wettbewerbsfähig sein“ und aus diesem Grund eingestellt werden. Mithin sei insbesondere der Stammsitz in Frankfurt am Main betroffen.

Der US-Investor Sun Capital als alleiniger Eigentümer der Neckermann.de GmbH begrüße die Umstrukturierung des Unternehmens. Diese Schritte seien notwendig um ein „reiner Online-Händler zu werden“. Zurzeit soll Neckermann nach eigenen Angaben bereits 90 % aller Neukunden über den Online Handel gewinnen. Nachdem bereits der Druck des Hauptkataloges eingestellt worden sei, solle nun die vollständige Umstellung auf den Online Handel vollzogen und somit auch auf alle sortimentsübergreifenden Kataloge verzichtet werden.
Mithin setze die Neckermann.de GmbH nun gänzlich Ihren Fokus auf das Onlinegeschäft, wobei allerdings vollkommen unklar bleibe, wie der geplante Stellenabbau sozial aufgefangen werden solle.
Arbeitnehmern, welchen eine mögliche Kündigung drohe, sollten den rechtlichen Rat eines fachkundigen Anwalts einholen um eventuelle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber auszuloten und diese geltend machen zu können.

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