Schneekanone, Hüttengaudi, Gipsbein – Versicherungsschutz für Wintersportler

Gut versichert in den Winterurlaub

Ab auf die Piste heißt es dieses Jahr zu Winterferienbeginn für zahlreiche Ski- und Rodelfans. Ob echter Schnee – oder Pulver aus der Schneekanone, ein Blick in den eigenen Versicherungsordner vor Antritt der Reise ist Pflicht. Denn: Wintersport ist leider nicht ungefährlich. Laut der Auswertungsstelle für Skiunfälle soll es pro Saison mehr als 40.000 Verletze geben. Jede fünfte Verletzung bei den Skifahrern geht auf einen Zusammenstoß mit einem anderen Pistenbenutzer zurück. Versicherungen, wie die Privathaftpflicht und die private Unfallversicherung, sind daher Pflicht, damit man gut abgesichert und unbekümmert die Loipen unsicher machen kann.

Das Muss für Wintersportler: Haftpflicht- und Unfallversicherung

Eine Privathaftpflicht sollte jeder haben, nicht nur Wintersportler. Sie sichert Rodler, Snowboarder und Skifahrer gegen Schäden ab, die diese selbst verursachen. Kollidiert man beispielsweise mit einem anderen Skifahrer und beschädigt dessen Ausrüstung, muss man für den entstandenen Schaden aufkommen. Trägt das Unfallopfer einen Gesundheitsschaden von diesem Zusammenstoß davon, entstehen schnell hohe Forderungen für Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Die private Unfallversicherung tritt in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Bergungskosten sollten mit enthalten sein, da die Ausgaben jemanden zu suchen, zu bergen und ins Krankenhaus zu transportieren sehr hoch ausfallen. Ein Blick in die Police ist vor dem Urlaub Pflicht, denn einige Versicherungen schließen das Skifahren als Risikosport aus. Dort sollte versicherungstechnisch nachgerüstet werden.

„Eine Haftpflicht hat heutzutage fast jeder, aber die Entscheidung eine Unfallversicherung abzuschließen, wird oft auf die lange Bank geschoben“, so Dennie Liemen, von VersicherungsCheck24 . „Dabei sollten vor allem Kinder, die sich beim Pistenspaß schnell überschätzen, gegen eine dauerhafte Invalidität gesichert sein.“

Skiurlaub in Europa und der Welt: Auslandsschutz nicht vergessen

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Behandlungen im europäischen „Schengenraum“, aber limitiert. Das heißt, dass nicht alle notwendigen Behandlungen übernommen werden. Auch der Rücktransport ist nicht inklusive und der kann richtig teuer werden, wenn der Helikopter zum Einsatz kommt.

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