46.000 Euro Schaden durch Putzfrau

Bei beim Ausschalten von bestimmten technischen Geräten sollte man als Arbeitnehmer lieber aufpassen. Bei dem Druck auf den falschen Knopf kann es schnell teuer werden.

Im vorliegenden Fall wollte eine Reinigungskraft in einer Arztpraxis den Alarmton eines MRT abschalten, was gründlich misslang. Statt auf den dafür vorgesehenen Knopf „alarm-silence“ drückte sie aus Versehen auf den deutlich hervorgehobenen roten Schaltknopf mit der Aufschrift „magnet-stop“. Dadurch wird ein Mechanismus ausgelöst, durch den es zu dem Ausstritt von Helium kommt. Der Arbeitgeber musste deshalb eine Reparatur zu dem stolzen Preis von 30.843,01 EUR netto durchführen. Der Arbeitgeber wollte daraufhin die Reparaturkosten zuzüglich eines nicht von der Versicherung abgedeckten Nutzungsausfallschadens in Höhe von 18.390 EUR ersetzt haben. Er hatte nämlich das Gerät deshalb drei Tage nicht nutzen können.

Wieeilt, stellte hierzu das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28.10.2010 fest, dass die Reinigungskraft grob fahrlässig gehandelt hat und deshalb eigentlich für den gesamten Schaden in Höhe von 46.775,81 EUR aufkommen muss (Az. 8 AZR 418/09). Ihr hätte klar sein müssen, dass man für die Bedienung eines derart komplexen Gerätes sachkundig sein muss. Aufgrund der besonderen Umstände braucht sie aber „nur“ in Höhe ihres Jahresbruttogehaltes für den angerichteten Schaden aufgekommen. Die Richter berücksichtigten wohlwollend, dass sie uneigennützig gehandelt und mit dem kargen Gehalt eines Minijobs auskommen muss.

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