Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.

Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften/FORUM VERLAG HERKERT GMBH Die Grundlage dafür steht im Sozialgesetzbuch, im § 15 Abs. 5 SGB VII, und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1. Was viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht…

mehr Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.