Betriebsräte-„Oscar“: Am 30. April 2023 ist Bewerbungsschluss

Der Countdown läuft: Am 30. April endet die Bewerbungsfrist für den „Deutschen Betriebsräte-Preis 2023“. Bereits zum 15. Mal wird der bundesweit viel beachtete „Oscar“ für gute Betriebsratsarbeit ausgelobt. Mitmachen können einzelne Betriebsräte, komplette Gremien und auch betriebsübergreifende Betriebsrats-Kooperationen. Zur Teilnahme aufgerufen sind außerdem Mitarbeitervertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen über ihren Betriebsrat.

Der „Deutsche Betriebsräte-Preis“ ist eine Initiative der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Schirmherr ist Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Preiswürdig sind Mitbestimmungs-Initiativen aus den Jahren 2021 bis 2023, die beispielsweise zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Bewältigung von Krisen im Betrieb führen oder geführt haben. Seit der ersten Ausschreibung im Jahr 2009 wurden bereits mehr als 1.100 Projekte eingereicht.

Die Bewerbung ist unabhängig von der Gremiumsgröße, Branche oder Region. Im Fokus stehen das individuelle Mitbestimmungs-Projekt und die konkreten Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag. Die Auszeichnung wird je einmal in den Kategorien Gold, Silber und Bronze verliehen. Zusätzlich vergibt die Jury verschiedene Sonderpreise.

Am 9. November 2023 erfolgt in Bonn im Rahmen des 20. „Deutschen BetriebsräteTags“ die offizielle Ehrung aller nominierten Gremien und Preisträger.

Der Teilnahmebogen kann direkt online ausgefüllt und übermittelt werden.

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2023.

Alle Informationen und Online-Bewerbung direkt unter dbrp.

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