Corona – Mangelhafte Qualität bei Masken und weiterer Schutzausrüstung

Corona – Mangelhafte Qualität bei Masken und weiterer Schutzausrüstung

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Atemschutzmasken und weitere Schutzausrüstung bleibt entsprechend wichtig. Es stellt sich jedoch auch die Frage der Qualität und offener Rechnungen.

Weltweit nimmt die Zahl der Corona-Infektionen weiter zu. Auch in Deutschland steigt die Zahl der Menschen, die sich mit Covid-19 infiziert haben, wieder an. Hauptgrund dafür ist laut Robert Koch-Institut, dass sich die Menschen nicht mehr in ausreichenden Maße an Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen hielten. Urlaubsrückkehrer spielten dabei nur eine untergeordnete Rolle.

Mit den steigenden Corona-Zahlen erhält auch die Frage der Schutzausrüstung im medizinischen Bereich, am Arbeitsplatz und auch privat wieder an Bedeutung. Neben der klassischen Mund-Nasen-Maske gehören beispielsweise auch Schutzkittel, Schutzbrille oder Einmal-Handschuhe zur Schutzausrüstung.

Als die Corona-Krise in Deutschland ihren Anfang nahm, war Schutzausrüstung aufgrund der großen Nachfrage knapp. Die Lieferengpässe riefen auch unseriöse Anbieter auf den Plan, die Mund-Nasen-Masken und andere Schutzmittel mit minderwertiger Qualität auf den Markt brachten.

Das bringt Zwischenhändler verstärkt in Schwierigkeiten, die nun von ihren Kunden aufgrund der mangelhaften Qualität der Ware auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Zwischenhändler haben ggfs. selbst Schadensersatzansprüche gegen ihre Lieferanten. Hier müssen die Verträge genau geprüft und geklärt werden, ob die Ware die vereinbarte Qualität aufweist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Grundsätzlich ist es wichtig darauf zu achten, dass die Mund-Nasen-Masken und auch die restliche Schutzausrüstung die nötigen Zertifikate aufweisen. Atemschutzmasken müssen normalerweise der europäischen Verordnung 2016/425/EU über persönliche Schutzausrüstungen genügen. Im Zuge der Corona-Krise wurden auch Schutzausrüstungen ohne den entsprechenden Nachweis als zulässig angesehen, wenn diese den Schutzstandard in den USA, Kanada, Australien oder Japan erfüllen. Gleichzeitig wurden aber auch vermehrt Schutzausrüstungen mit gefälschten Zertifikaten auf den Markt gebracht. Die Zertifikate sollten daher auf Echtheit und Plausibilität geprüft werden.

Sind die Atemschutzmasken und weitere Schutzausrüstungen ohne Mängel und wurden ordnungsgemäß geliefert, haben die Händler natürlich auch einen Anspruch auf Begleichung der Rechnung. Hier wurden zuletzt Berichte laut, dass es bei der Bezahlung zu Verzögerungen gekommen ist. Da es sich oft um beträchtliche Summen handelt, sollten die Händler ihre Rechte umgehend geltend machen.

Im Handelsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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