Die Gebäudeversicherung und der Begriff „Gebäude“

Sicherheit bei fast alle Schäden bietet die Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung und der Begriff "Gebäude"

Die Gebäudeversicherung ist der wichtigste Schutz für die eigenen vier Wände. Wie für den Menschen stellt sie eine Art Lebens- und Krankenversicherung dar, denn sie schützt die materiellen Werte, wenn es zu einem Feuer, einem Wasser- oder Sturmschaden kommt.

Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist Herr Stein froh über seine Gebäudeversicherung. Bei einem Rohrbruch im Obergeschoss hat das auslaufende Wasser großen Schaden angerichtet, insbesondere auf den Holztreppen und Parkettböden in den betroffenen Wohnungen.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Um die Schäden der Mieter hat sich jeweils die Hausratversicherung der Mieter gekümmert. Hingegen hat die Gebäudeversicherung für die Schäden am Haus geleistet, da Leistungswasser eine versicherte Gefahr ist und auf das versicherte Gebäude einwirkte.

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Gebäudeversicherung (VGB 2008) ist eine genaue Definition für ein Gebäude gar nicht gegeben. Hier wird die Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch verwendet: „Ein Gebäude ist ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen und Sachen schützt.“

Ein Bauwerk ist eine aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte, mit dem Grund und Boden verbundene bauliche Anlage. Dieses setzt eine feste Verbindung zwischen Gebäude und Grundstück voraus, wie durch einen Keller oder eine Betonplatte.

Ein Gebäude bietet Schutz z. B. gegen Regen und Hagel, wenn es überdacht ist, eine seitliche Umschließung ist nicht erforderlich. Somit ist ein Carport auch ein Gebäude im Sinne der Bedingungen. Wenn auf einem Grundstück mehrere Gebäude stehen, so sind diese für die Gebäudeversicherung einzeln aufzuführen.

Beim Bau eines Gebäudes werden zahlreiche Teile eingefügt. Diese Gebäudebestandteile bilden mit dem Gebäude eine Einheit und sind somit in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Nach dem BGB gibt es auch hierzu eine Definition: „Gebäudebestandteile sind zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sachen, werden bei Trennung zerstört oder verändert und sind rechtlich unselbstständig.“

Aktuell hat sich auch das OLG Frankfurt mit dieser Begriffsbestimmung befasst. Nach der Ansicht der Richter fallen zwei aneinander gebaute Gebäude auf einem Grundstück unter den Versicherungsschutz, auch wenn im Versicherungsschein nur ein Gebäude benannt wird. Der Begriff „Gebäude“ muss vom Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausgelegt werden.

Bildquelle: siepmannH,
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