E-Scooter Gesetz 2019: Durchbruch für Elektroroller

Mit der E-Scooter-Zulassung bekommen Elektroroller in Deutschland freie Fahrt. Für E-Boards ist eine Ausnahmeregelung noch im ersten Halbjahr geplant.

escooter.blog, 23. Januar 2019 – Dieses Jahr wird das Jahr der E-Scooter. Noch im ersten Quartal 2019 soll endlich eine neue E-Scooter-Verordnung in Kraft treten. Dieser Schritt ist mehr als überfällig. Während Elektro-Tretroller, E-Boards und Hoverboards in Nachbarländern schon riesige Erfolge feiern, waren sie in Deutschland auf öffentlichen Wegen bislang noch nicht zugelassen. Das neue E-Scooter-Gesetz wird damit endlich auch hierzulande den E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen zum Durchbruch verhelfen.

Lesen Sie hier, welche E-Fahrzeuge von der E-Scooter Verordnung betroffen sind: https://escooter.blog/2019/01/19/elektrokleinstfahrzeuge-frei-die-neue-fahrzeugklasse-stellt-sich-vor/

Freie Fahrt für E-Scooter ab 2019

Das E-Scooter Gesetz kommt, soviel ist sicher. Genau genommen handelt es sich dabei um eine Verordnung. Die offizielle Bezeichnung lautet: Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV). Ein Entwurf ist bereits fertig. Wenn alles glatt läuft, tritt die Verordnung noch im 1. Quartal 2019 in Kraft.
Das neue E-Scooter Gesetz schließt eine wichtige Lücke. Bislang durften in Deutschland auf öffentlichen Wegen nur E Fahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h oder 20 km/h fahren. Ab 20 km/h fielen die Fahrzeuge bereits unter den Führerschein Klasse M – besser bekannt als Mofa-Führerschein.

E Scooter Zulassung – für wen gilt das neue Gesetz?

E-Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 6 km/h und weniger als 20 km/h waren bislang auf öffentlichen Wegen nicht zugelassen. Das ändert sich nun – zumindest für E-Scooter. Das Gesetz unterscheidet nämlich zwei Klassen von E Fahrzeugen:

1.Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange: E-Scooter, E Roller, E-Kickboards
2.Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange: E-Skateboards, Hoverboards, Mono Wheels

Diese Seite bietet eine gute Übersicht, wie die Fahrzeuge genau definiert sind und welche Regeln gelten: https://escooter.blog/2019/01/11/e-scooter-gesetz-2019-und-e-board-ausnahmegenehmigung-wie-wird-die-elektroroller-verordnung-und-zulassung-konkret-aussehen/

Das neue E-Scooter-Gesetz 2019 gibt vorerst nur E Scootern freie Fahrt. E-Skateboards und andere E-Fahrzeuge ohne Halte- oder Lenkstange schließt die Verordnung nicht ein. Für diese Fahrzeuge möchte Verkehrsminister Scheuer schnellstmöglich eine Ausnahmeregelung schaffen. Sie soll noch im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.

E-Scooter Gesetz längst überfällig

Das neue E-Scooter Gesetz ist schon lange überfällig. In Nachbarländern wie der Schweiz und Österreich sind E-Scooter und E-Skateboards schon lange zugelassen. Die kleinen Elektroflitzer feiern dort bereits große Erfolge. In vielen Städten haben sich bereits Sharing-Anbieter ähnlich wie für Mietfahrräder etabliert. Mit der neuen Verordnung werden die E-Scooter in Deutschland endlich ähnliche Erfolge feiern.

Die Medienhaus Müller GmbH & Co. KG hat ihren Firmensitz in Hannover. Das Unternehmen testet und vergleicht seit über 15 Jahren innovative Produkte und Dienstleistungen und bietet dazu themenspezifische, hochwertige Verbraucherportale. Erfahrung, Kreativität und Engagement treiben das Team an. Seit 2013 engagiert sich das Unternehmen im Bereich E-Mobilität. Gründerszene.de bezeichnet https://escooter.blog als die „E-Scooter-Lobby“.

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