Familienrecht in Rastatt: Was ist das Nestmodell?

Familienheim als Ausgangspunkt – Anwalt für Familienrecht in Rastatt zu Vor- und Nachteilen

RASTATT. Es klingt behaglich und positiv besetzt – immer häufiger entscheiden sich Eltern nach der Trennung für das sogenannte Nestmodell. Susanne Cronauer, Fachanwältin für Familienrecht in der Region Rastatt, erklärt, was dahintersteckt: „Im Nestmodell ist das gemeinsame Haus der Familie Ausgangspunkt für den Umgang. Es handelt sich dabei um ein Regelungsmodell im Umgangsrecht. Die Kinder bleiben im Nestmodell im vormals von der ganzen Familie bewohnten Haus oder der Wohnung wohnen und die Eltern betreuen und versorgen die Kinder abwechselnd für einen bestimmten Zeitraum.“ Vater bzw. Mutter wohnen für die Zeit, in der der andere Elternteil die Kinder betreut in einer anderen Wohnung. Das Nestmodell kann im wöchentlichen Wechsel gelebt werden. Dann kann zum Beispiel am Sonntag eine Übergabe in der ehemaligen Familienwohnung erfolgen.

Familienrecht in Rastatt: Nestmodell setzt gute Kommunikation zwischen Eltern voraus

Susanne Cronauer: „Das Nestmodell ist vom Wechselmodell zu unterscheiden. Im Wechselmodell wechseln die Kinder wochenweise von der Wohnung des Vaters in die Wohnung der Mutter und umgekehrt. Im Nestmodell bleiben die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld und nur die Eltern wechseln sich in der Betreuung ab.“ Zwingend erforderlich dabei ist eine zweite Bleibe für die Eltern. Denkbar ist sogar, dass auch die Eltern diese zweite Wohnung im Wechsel nutzen, also immer dann, wenn der andere Elternteil sich gerade um die Kinder kümmert. „Das Nestmodell setzt voraus, dass die Kommunikation zwischen beiden Elternteilen gut funktioniert, ähnlich wie auch beim Wechselmodell. Denn häufig verbringen dabei beide Elternteile etwa gleich viel Zeit mit dem Kind oder den Kindern und müssen sich über alltägliche Belange austauschen und gegenseitig informieren.

Vor- und Nachteile des Nestmodells – Anwältin für Familienrecht in Rastatt klärt auf

Vom Nestmodell profitieren vor allem die Kinder. Sie können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, müssen nicht zwischen Mama und Papa pendeln oder die Schule wechseln, können weiterhin ihre Freunde treffen und ihre Hobbys pflegen. „In der Regel bleibt beim Nestmodell die Bindung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten. Doch bei allem positiven Anklang ist auch das Nestmodell nicht die perfekte Lösung. Ein Nachteil liegt in den höheren Kosten für die Eltern, die mindestens eine weitere Wohnung finanzieren müssen. Das Nestmodell setzt zudem eine hohe Kooperationsbereitschaft voraus. Bei unterschiedlichen Erziehungsstilen kann das schwierig werden“, stellt die Anwältin für Familienrecht für Bühl heraus. Und wie ist es mit dem Unterhalt? Die Frage des Unterhalts stellt sich im Nestmodell nur dann, wenn ein Elternteil erheblich mehr verdient als der andere. Dann ist ggf. ein Ausgleich denkbar, damit die Kinder unabhängig vom Einkommen des betreuenden Elternteils den bekannten Lebensstandard haben.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

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