Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu hohen Zinsen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung dadurch zu hohe Zinsen bei alten Darlehensverträgen?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu hohen Zinsen.

(Bildquelle: @ Utku Akkoc)

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, zu hohe Zinsen bei alten Darlehensverträgen? Deutscher Kredithilfe Verein e.V. sorgt für günstigere Immobilien-Finanzierung

– Auch Verbraucher mit Alt-Verträgen können vom Zinstief profitieren
– Möglichkeit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung endet 21.Juni 2016
– DKV e.V bietet kostenfreie Erstberatung durch Fachanwälte

Wer heute in die eigenen vier Wände ziehen möchte, kann von historisch niedrigen Zinsen profitieren. Pech haben jedoch Verbraucher, die bereits vor Jahren einen Darlehensvertrag für ihre Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben: Sie zahlen ihre Raten mit einer hohen Verzinsung zurück – ärgerlich. Der Deutsche Kredithilfe Verein e. V. unterstützt Immobilienbesitzer zielorientiert, wie sie bestehende Darlehensverträge kündigen, eine Umfinanzierung vornehmen und damit mehrere Tausend Euro sparen können.

Den Schlüssel dazu liefert die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages der Immobilie. „Die Widerrufsbelehrungen aller zwischen 2002 und 2010 vergebenen Baukredite sind zu mehr als 75 Prozent fehlerhaft.“, so Jörg Möller, Vorsitzender vom Deutschen Kredithilfe Verein e. V. Auf diesem Weg bietet sich für viele Immobilienbesitzer ein Ausweg aus Altverträgen mit hohen Zinsen. Allerdings endet die Möglichkeit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung zum 21. Juni 2016: Wer seinen Altvertrag loswerden will, sollte deshalb jetzt handeln. Verbraucher, die ihre bestehenden Darlehensverträge prüfen lassen möchten, können dies beim DKV e.V. kostenfrei in Auftrag geben. Die Erstprüfung wird von spezialisierten Fachanwälten übernommen und ist für Verbraucher kostenlos. Wer möchte, kann sich anschließend dazu entscheiden, dem DKV e.V. beizutreten und Darlehenswiderruf, mögliche Rückabwicklung sowie Umfinanzierung durch die Experten des Vereins durchführen zu lassen.

Auch die Rückerstattung von Vorfälligkeitsentschädigung, die die Banken als „Schadensersatzanspruch“ (wegen entgangener Gewinne durch Zinsen) für die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit
berechnet haben, ist möglich. Der Umstieg in eine zinsgünstigere Immobilienfinanzierung und/oder die Rückerstattung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung können für Verbraucher eine erhebliche Kostenersparnis in Höhe von mehreren Tausend Euro bedeuten.

Musterrechnung:
Laut Stiftung Warentest vom 20.10.2015: Wer jetzt noch 100 000 Euro Restschuld und eigentlich noch fünf Jahre Zinsbindung hat und monatlich 800 Euro zahlt, hat nach weiteren fünf Jahren genau 9 235,46 Euro weniger Restschuld, wenn er den Vertrag jetzt widerruft und ab sofort 2,5 statt 4,5 Prozent Zinsen zahlt.

Mehr Infos unter: www.dkvev.de

Der Deutsche Kredithilfe Verein e.V. versteht sich als aktiver Beistand und Helfer für geschädigte Verbraucher. Der Verein gewährleistet durch fachkundige Rechtsanwälte und Finanzexperten die kostenfreie Überprüfung der Verträge.

Kontakt
Deutscher Kredithilfe Verein e. V.
Jörg Möller
Güterstraße 8
24594 Hohenwestedt
(04871) 763220
info@dkvev.de
http://www.dkev.de