GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Mai: ‚Der Deal‘

Am 4. Mai beleuchtet Medienanwalt Christian Hoppenstedt, Gründungspartner von Hoppenstedt Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, den Themenbereich Entwicklungs- und Lizenzverträge für Games

Frankfurt am Main, 20. April 2011 – Die Herstellung eines Computerspiels ist in den meisten Fällen aufwändig, langwierig und mit hohen Kosten verbunden. In der Regel schließen Entwicklerstudios und Publisher bereits zu Beginn des Herstellungsprozesses Entwicklungs- und Lizenzverträge über das zu diesem Zeitpunkt erst als Idee oder Demo existierende Spiel ab. Neben urheberrechtlichen Aspekten sollten darin auch alle weiteren mit der Fertigstellung verbundenen Risiken berücksichtigt werden. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 4. Mai erklärt Rechtsanwalt Christian Hoppenstedt, worauf Entwickler und Publisher bei den Vertragsverhandlungen unbedingt achten sollten.

In Deutschland lassen sich die in Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games enthaltenen Bestandteile unterschiedlichen gesetzlichen Vertragstypen zuordnen: neben Elementen des klassischen Werkvertrages finden sich darin häufig auch solche aus dem Urhebervertragsrecht, die in anderen Branchen bereits seit langem etabliert sind und auf die Gamebranche übertragen wurden. In seinem Vortrag stellt Christian Hoppenstedt anhand von Praxisbeispielen die wesentlichen Aspekte üblicher Lizenz- und Entwicklungsverträge in der Gamebranche vor und nähert sich der Thematik dabei sowohl aus der Perspektive der Publisher als auch der Entwickler.

Für den Publisher ist zunächst ungewiss, ob der Entwickler leistungsfähig genug sein wird, die in manchen Fällen lediglich als Design Document vorliegende Idee für ein Game wie geplant zu realisieren. Maßgeblich sind neben der erwünschten Qualität des Spiels auch Entwicklungszeit und -kosten. Für den Entwickler kommt es neben der pünktlichen Abnahme und Vergütung der Milestones darauf an, in welchem Umfang Lizenzen erteilt werden. Zudem sollte geregelt sein, dass das Spiel nach Fertigstellung des Goldmasters mit angemessenem Marketingaufwand in den Handel gelangt. Insbesondere für die zumeist wirtschaftlich schwächeren Entwickler ist es daher wichtig, Entwicklungs- und Lizenzverträge sorgfältig zu prüfen und zu verhandeln.

Christian Hoppenstedt ist Medienanwalt und Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht. Er ist Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik, berät sowohl Unternehmen als auch Kreative und veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen. Außerdem hält er Vorträge und Workshops. Als Mitinitiator ders m² MedienMittwoch und Mitglied des gamearea-FRM e.V engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Mai: ‚Der Deal‘
Ort: IHK Frankfurt am Main (Raum Fortuna), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Termin: Mittwoch, 4.5.2011
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung aufenlos
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Branchenvereinigung gamearea-FRM e.V. sowie des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), unterstützt von Hessen-IT. Mit ihrer im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik ‚Games & Gaming‘ sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces 2007 durch die eintägige Fachkonferenz ‚GAMEplaces International‘. 2008 kam mit GAMEplaces BUSINESS & LEGAL eine weitere hinzu; Partner der Business-Frühstücksreihe ist die IHK Frankfurt am Main.

GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Manuela Schiffner
Hanauer Landstr. 126 – 128
60314 Frankfurt am Main
069.212 36213

manuela.schiffner@gameplaces.de

Pressekontakt:
büro für gelungene kommunikation – rebecca gerth
Rebecca Gerth
Kastanienallee 73
10435 Berlin
r.gerth@gameplaces.de
030.28599339
http://www.gameplaces.de