Gebäudeversicherung und der Ärger mit dem Wasser

Die Gebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Leitungswasser. Doch Hauseigentümer müssen auspassen: Nicht jeder Wasserschaden ist auch ein Leitungswasserschaden.
Gebäudeversicherung und der Ärger mit dem Wasser
Wenn Wasser sprudelt, kann das schnell zu einem Fall für die Gebäudeversicherung werden.

Für ein Wohngebäude bedeutet nicht nur Feuer eine große Gefahr, sondern auch durch Wasser kommt es immer wieder zu Schäden, die mit hohen Kosten beseitigt werden müssen. In vielen Fällen leistet dafür die Gebäudeversicherung. Nun ist aber nicht jeder Wasserschaden automatisch versichert. Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, die Wasserschäden betreffen.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Ein Wasseraustritt an einem Rohr ist nur dann ein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen zur Gebäudeversicherung, wenn das Material eines Rohres, einschließlich der Dichtungen, Flanschen, Muffen oder anderen Teilen ein Loch oder einen Riss bekommt. Eine Verstopfung hingegen ist kein Bruch, auch wenn diese durch einen Roststopfen verursacht wurde. Selbst das Vorliegen von Muffenversatz stellt noch keinen bedingungsgemäßen Rohrbruch dar, weil es eben an der Beschädigung des Rohres selber fehlt.

Ist die Duschwanne oder die Badewanne beschädigt und dringt durch einen Riss Wasser in das Mauerwerk, ist dieses ebenfalls kein Schaden nach den Bedingungen der Gebäudeversicherung. Voraussetzung hierfür ist das bestimmungswidrige Austreten von Wasser. Das ist bei der Benutzung der Dusche oder der Badewanne jedoch nicht gegeben. Das Wasser ist zwar bestimmungswidrig durch den Riss in das Mauerwerk gedrungen, die Quelle selber ist aber der Duschkopf. Daher sind solche Schäden auch nicht ohne weitere Klauseln versichert.

Die Sommerzeit geht immer häufiger mit Starkregen einher. Mehrfalls prasseln Wassermassen vom Himmel, die vielerorts von der Kanalisation nicht mehr aufgenommen werden können. Keller laufen voll und stehen unter Wasser. Mittlerweile haben viele Hausbesitzer reagiert und Rückstausysteme im Keller eingebaut, um der Fluten Herr zu werden. Bei einem Schaden kommt die Gebäudeversicherung aber nur für die Kosten auf, wenn es durch besonders große Wassermengen zu einem Stau im intakten Entwässerungssystem kommt. Ist die Überflutung des Kellers auf bauliche Mängel im Rückstausystem zurückzuführen, leistet die Gebäudeversicherung nicht.

Ein weiteres Problem können Regenabflussrohre und Dachrinnen darstellen. Sie sollen gewährleisten, dass die Wassermassen ordnungsgemäß abfließen können. Kommt es zu Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk, weil etwa die Dachrinne mit Laub verstopft ist und das Regenwasser zur Mauerseite austritt, liegt kein Versicherungsfall im Sinne der Gebäudeversicherung vor. Ebenso wenig sind die Folgen von baulichen Mängeln versichert.

Ebenso müssen Gebäudebesitzer darauf achten, dass sie ihr Objekt stetig in einem intakten Zustand halten. Dringt bei Starkregen Wasser durch das Dach ein, muss der Gebäudebesitzer nachweisen, dass die Bedachung auch noch im einwandfreien Zustand war. Waren bereits mehrere Ziegeln lose oder das Dach in einem allgemein schlechten Zustand, kann auch hier die Gebäudeversicherung von der Leistung zurücktreten.

Bildquelle: Bernd Sterzl, www.pixelio.de
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