Leistet eine Zahnzusatzversicherung auch für fehlende Zähne?

Fehlende Zähne kann man nicht versichern, lautet die weitläufige Meinung. Und doch bieten viele Gesellschaften eine Zahnzusatzversicherung an, die für fehlende Zähne leistet. Natürlich sind dabei auch bestimmte Kriterien zu beachten.
Leistet eine Zahnzusatzversicherung auch für fehlende Zähne?

Bedingt durch die Reformen im Gesundheitswesen machen sich viele Leute Gedanken darüber, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dieses ist sinnvoll, um die oft niedrigen Festkostenzuschüsse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für teure Behandlungen aufzustocken. Verwunderlich für den Laien ist aber, dass manch eine Zahnzusatzversicherung auch für fehlende Zähne leistet – sofern der Zahnersatz nicht konkret vom Zahnarzt angeraten wurde.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Nicht ganz preiswert, aber dafür großzügig ist die ARAG im Umgang mit fehlenden Zähnen. Bis zu vier fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag mitversichert werden. Dabei muss aber auch ein Zuschlag von 10 Prozent pro fehlenden Zahn in Kauf genommen werden. Eine Leistungsstaffelung für die ersten beiden Jahre ist Bestandteil der Bedingungen, danach gibt es keine Summenbegrenzung im Bereich Zahnersatz. Auch mit fünf fehlenden Zähnen ist der Abschluss bei der ARAG noch möglich – die fehlenden Zähne sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und ein zahnärztlicher Befundbericht muss eingereicht werden.

Die Barmenia hat im Tarif ZGPlus (Nachfolger des eingestellten ZG) eine neue Leistungsstaffelung vorgesehen. Diese erstreckt sich über fünf Jahre, maximal werden in dieser Zeit 5.000 Euro erstattet. Wer mit zwei oder maximal drei fehlenden Zähnen den Versicherungsschutz beantragt, bekommt in den ersten drei Jahren noch eine zusätzliche Beschränkung bei der Höhe der Erstattung. Aber nach Ablauf der Leistungsstaffelung gibt es auch hier keine Summenbegrenzung beim Zahnersatz.

Die Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur ermöglicht ebenfalls den Versicherungsschutz für fehlende Zähne. Dafür wird pro Zahn ein Beitragsaufschlag von 1,50 Euro bezahlt, relativ wenig im Vergleich zu den Mitbewerbern. So lassen sich noch bis zu drei fehlende Zähne mitversichern. Auch hier ist, unabhängig vom Zahnstatus, eine vierjährige Leistungsstaffelung vorgesehen.

Bei der Central wird im Tarif prodent auch der Versicherungsschutz für fehlende Zähne geboten. Für fünf Euro pro fehlenden Zahn können maximal drei fehlende Zähne versichert werden. Dafür ist die Erstattung in den ersten sechs Jahren großzügig gestaffelt. Allein ohne Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer bis zu 7.500 Euro Leistung in Anspruch nehmen.

Ein neuer Tarif aus dem Jahr 2010 ist die Zahnzusatzversicherung der Continentale mit dem Tarif CEZP. Auch hier ist der Versicherungsschutz für bis zu drei fehlende Zähne möglich, verbunden mit einer gesonderten Leistungsstaffelung. Nach Ablauf von vier Jahren stehen die vollen Leistungen zur Verfügung.

Die genannten Tarife der Zahnzusatzversicherung bieten auch im privatärztlichen Bereich eine sehr hohe Abdeckung. Wenn es um Implantate oder Kronen geht, werden bis zu 80 oder 90 Prozent geleistet. Das ist davon abhängig, über welchen Zeitraum ein Bonusheft nachgewiesen werden kann.

Bildquelle: Harry Hautumm, www.pixelio.de
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