Privathaftpflicht: Sind Gefälligkeitsschäden mit versichert?

Freunde helfen sich häufig gegenseitig, ebenso wie gute Nachbarn. Doch was ist, wenn bei einer Gefälligkeit ein Schaden verursacht wird? Dieser lässt sich zusätzlich in der Privathaftpflicht absichern.
Privathaftpflicht: Sind Gefälligkeitsschäden mit versichert?

Jeder hat sicher hier und da schon mal aus Gefälligkeit mit angepackt: Dem Bekannten beim Umzug geholfen, einen erkrankten Nachbarn unterstützt oder mit dem Freund einen neuen Schrank aufgebaut. Und dann ist es passiert. Aus Unachtsamkeit ist es zu einem Schaden gekommen, der bei dem Betroffenen für Unmut sorgt. Denn wer soll nun für diesen Schaden aufkommen? Ein Rechtsanspruch besteht aufgrund der Gefälligkeit nicht. Dafür aber gibt es im Bereich der Privathaftpflicht Tarife, die im gewissen Umfang auch für solche Schäden leisten.

Informationen zur Privathaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html

Familie Neubauer hat ihr Doppelhaus bezogen. Die Einrichtung steht bis auf das Wohnzimmer. Für den Aufbau der Schrankwand hat sich Herr Neubauer seinen Freund zur Hilfe geholt. Möbel aufbauen ist schließlich Männersache. Die Seitenwände stehen schon, die Deckenplatte soll nun drauf. Der Freund von Herrn Neubauer überschätzt seine Kräfte und beim Aufsetzen fällt die Schrankdecke so unglücklich herunter, dass die Seitenwände aus ihren Verschraubungen reißen. Der Schrank ist hinüber, Schadenshöhe ca. 1.000 Euro. Nun besteht für die Wiedergutmachung kein Rechtsanspruch, doch die Privathaftpflicht kann einen solchen Schaden übernehmen, wenn Schäden durch Gefälligkeitshandlungen versichert sind.

Ähnlich ging es auch Frau Winter. Nach einem Sturz ist sie stark eingeschränkt und bewegt sich mit Krücken innerhalb ihrer Wohnung. Ihre Nachbarin Frau Held kümmert sich um sie und hilft im Haushalt mit. Aus Unkenntnis stellt sie nach dem Ausräumen der Spülmaschine zu viel Geschirr in das Küchenregal, das mit lautem Scheppern von der Wand fällt. Das ganze Porzellan geht dabei zu Bruch. Frau Held ist die ganze Sache natürlich peinlich und möchte helfen. Doch die Kosten für ein neues Service übersteigen ihr Budget. Sie besinnt sich auf die Erweiterung ihrer Privathaftpflicht vor einigen Jahren. Hier sind Schäden durch Gefälligkeitshandlungen versichert. Glück für die beiden Damen: Der Schaden wird übernommen und die Freundschaft ist auch nicht gefährdet.

Ein Umzug bedeutet vielfach Chaos, vor allem wenn viele fleißige Helfer dabei sind und alles irgendwie koordiniert werden muss. Familie Schneider hat viel Unterstützung aus dem Freundeskreis bekommen. Es gilt viele Kartons zu transportieren und die Möbel müssen auch mit. Vieles ist schon auf dem Transporter verstaut, nur noch Dinge wie Fernseher, Computer oder Stereoanlage fehlen noch. Einer der Freunde möchte diese Gegenstände mit seinem Pkw transportieren, auf der Rückbank sind sie besser aufgehoben als in einem Transporter. Durch diesen Gedanken beseelt, trägt der Kumpel den Flachbildschirm die Stufen hinunter – und stolpert. Der Flachbildschirm folgt den Gesetzen der Schwerkraft und ist total zerstört. Der Schaden liegt bei über 700 Euro. Auch hier kommt die Privathaftpflicht für den Gefälligkeitsschaden auf.

Da nach dem Haftungsrecht kein Anspruch auf Wiedergutmachung bei Gefälligkeitshandlungen besteht, gibt es meisten nur zwei Lösungen: Entweder man beißt in den sauren Apfel und erstattet den Schaden aus der eigenen Tasche oder der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Da Gefälligkeitshandlungen meistens unter Freunden oder Bekannten durchgeführt werden, kann das sogar das Ende einer langen Freundschaft führen, denn bei Geld kennt kaum jemand Pardon. Daher ist der Zusatzbaustein für die Übernahme von Schäden durch Gefälligkeitshandlungen in der Privathaftpflicht eine nicht unbedeutende Angelegenheit.

Bildquelle: Romy1971,
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web:

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de