Schlag gegen die Freiheit

Geplanter Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Von Ansgar Lange +++ Kiel, 15. April 2011 – Der vor kurzem von den Ministerpräsidenten der Länder – gegen Schleswig-Holstein – vorgestellte Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrags trifft auf eine breite Front der Ablehnung – über politische Grenzen hinweg. So verständigten sich die Landeschefs bei ihrer Sonderkonferenz am 6. April 2011 in Berlin darauf, dass Wettanbieter ohne Lizenz ausgesperrt werden sollen. „Die Glücksspielaufsicht kann Anbietern unerlaubter Glücksspiele den Zugang untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird eingeschränkt“: Diese Sätze im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags lassen zurzeit in der Internetszene alle Warnlampen aufleuchten“, schreibt die linksalternative Tageszeitung. „Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen“, sagt Benjamin Stöcker vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur. Dass der neue Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, bezweifelt Konstantin von Notz, Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion für Netzpolitik und Obmann der Enquetekommission Internet und Digitale Gesellschaft.

Und auch im christlich-liberalen Lager hat man massive Bedenken gegen die Pläne, Online-Sportwetten privater Anbieter grundsätzlich zu verbieten und Internetangebote von Casinospielen zumindest stark zu begrenzen. „Der von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 15 Länder beschlossene Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages enthält gravierende Fehler, die nicht zu einer Verbesserung der Situation führen werden“, so der Kieler FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. Im Gegenteil: Durch eine „Scheinliberalisierung“ solle das staatliche Monopol weiter aufrechterhalten werden, indem private Wettanbieter durch unüberwindliche Zugangshürden an der Teilnahme gehindert und gleichzeitig das bestehende Werbeverbot für Oddset und staatliche Anbieter gelockert werde. Kubicki wörtlich: „Die Begrenzung der Konzessionsnehmer auf sieben kann schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keinen Bestand haben, da eine Konzessionsvergabe nur an persönliche und sachliche Kriterien gebunden werden kann. Europarechtlich dürfte sie ebenfalls kaum haltbar sein. Die Höhe der Konzessionsabgabe von 16 2/3 Prozent auf den Spieleinsatz ist überdies so hoch, dass kein Unternehmen attraktive Sportwetten anbieten kann. Die Begrenzung der Werbemöglichkeiten verhindert, dass die konzessionierten Wettanbieter ihre ausländische Konkurrenz, die sich im Internet tummelt, vom Markt verdrängen kann. Deshalb sind die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf die Idee gekommen, Internetsperren einzuführen, um Angebote ausländischer Anbieter zu verhindern – auch deswegen ist der vorgelegte Glücksspielstaatsvertragsentwurf für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig.“

CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben am 17. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf zur Regelung des Glücksspiels in die parlamentarische Beratung eingebracht in der Hoffnung, dass sich die anderen Länder in den Grundzügen diesem Gesetzentwurf anschließen können. Diese Hoffnung trog – zumindest vorerst.

„Wir befinden uns gegenwärtig in der Anhörung und beabsichtigen, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Unser Vorschlag sieht vor, illegale – aber faktisch vorhandene – Glückspielvarianten insbesondere im Internet zu legalisieren, um sie kontrollieren zu können. Das Lotterie-Veranstaltungsmonopol wird mit der Begründung der Betrugs- und Manipulationsbekämpfung – wie schon vor 2008 – erhalten. Der Vertrieb von Lotterie, ebenso wie der Vertrieb von Sportwetten und Online-Casinos soll zugelassen werden. Die übertriebenen Werbebeschränkungen sollen und müssen gelockert werden, um den Grau- bzw. Schwarzmarkt durch die konzessionierten Anbieter trockenlegen zu können. Anreizende und irreführende Werbung sollen wie bisher verboten bleiben. Durch eine attraktive Konzessions- und Abgabengestaltung soll die Lizenzierung für Wettanbieter in Deutschland begleitet werden. Berechnungen mehrerer Institute und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben ergeben, dass hierüber deutschlandweit mehr als 1,3 Milliarden Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen für den Fiskus, für Sportvereine, für soziale Einrichtungen und die Suchtprävention generiert werden könnten“, argumentiert Kubicki.

Nach Aussage aller Fachleute versagt schon der aktuelle Staatsvertrag – der aufgrund höchstrichterlicher Urteile dringend korrigiert werden muss – bei der Kontrolle des Sportwettenmarktes völlig. In diesen Bereichen entfallen mittlerweile weit mehr als 90 Prozent des Marktanteils auf unregulierte Anbieter. 2009 sind nur 500 Mio. Euro über reguläre Wettanbieter, wie Oddset, Fußballtoto und Pferdewetten umgesetzt worden. Dem standen allerdings über sieben Milliarden Euro im unregulierten Markt gegenüber. Gerade der Online-Glücksspielmarkt hat seit 2005 jährlich um etwa 30 Prozent zugelegt. Der unregulierte Markt, das heißt, der Grau- und Schwarzmarkt, leistet keine Abgaben und damit auch keinen Beitrag an den Fiskus oder zur Förderung des gemeinnützigen Sports oder aber der Suchtberatung bzw. der Suchtbehandlung.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende von Schleswig-Holstein, Hans-Jörn Arp, gibt sich kämpferisch: „Ich bin überzeugt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf am Ende nicht alleine stehen. Wer für den Entwurf der 15 Ministerpräsidenten ist, der beschließt Netzsperren. Die Grünen in Bremen haben den Entwurf deshalb bereits für nicht zustimmungsfähig erklärt. Weitere Länder werden folgen. Wir werden unseren Gesetzentwurf weiter beraten. Unser Ziel ist es, vor der Sommerpause in die zweite Lesung zu gehen.“
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