Startschuss für bayerisches Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“

Cannabis Verband Bayern (CVB) will bis März 2020 rund 25.000 Unterschriften im Freistaat für ein bayerisches Hanfgesetz sammeln

MÜNCHEN – Mehr Klarheit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat am 11. Dezember 2019 sein Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ gestartet. „Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, forderte Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern am Mittwoch vor Journalisten Presseclub München. Mit Unterstützung der FDP Bayern und der Jungen Liberalen Bayern will der CVB bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.
Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen Cerveny zufolge dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will Cerveny mit einem Volksbegehren eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen.Hanf gilt nach wie vor als Betäubungsmittel, das grundsätzlich weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig ist.
Hanfpflanzen und -pflanzenteile sind laut EU-Verordnung nur dann als legales Produkt anzusehen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen oder „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Damit scheidet für Cerveny jeder legale Verkauf an private Endkunden aus, sofern es sich nicht um Produkte aus Hanfsamen oder Hanfsamen selbst handelt. Samen unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Für Hanfaroma-Extrakte aus Blüten (Geschmacksstoff bei Eistee) und andere Hanfblüten-Extrakte (CBD-Öl) gibt es laut Cerveny keine klaren Vorgaben. Deshalb fordert er Klarheit.
Im Kern des Gesetzes zur Regelung der Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Hanf in Bayern (BayAnwGBtmGHanf) geht es darum, Nutzhanf nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht zuzuordnen. Zudem soll die in §31a BtmG bezeichnete „geringe Menge“ an Cannabis als Gesamtmasse von weniger als 7,5 Gramm Tetrahydrocannbinol (THC) definiert werden. Die Strafverfolgung soll generell bei einer „geringen Menge“ eingestellt werden.
Wer das Volksbegehren unterstützen will, kann es zunächst in den sechs bayerischen Geschäften von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in München (Einsteinstraße 163, Tal 40), in Augsburg (Viktoria-Str. 3/Salomon-Idlerstraße 24c), Rosenheim (Kaiserstraße 12) und Baldham (Neue Poststraße 7) unterzeichnen. Unterschriftslisten liegen ebenfalls in der FDP-Landesgeschäftsstelle in der Münchner Goethestraße 17 auf. Auf dem Tollwood-Winterfestival (München-Theresienwiese) liegen die Listen im Bazar-Zelt noch bis 23. Dezember 2019 auf. Weitere Unterschriftsstellen im ganzen Freisstaat – wie die von den Razzien betroffenen Hanfläden – folgen.
Mit dem Volksbegehren will der CVB seine Vorlage eines Gesetzes zur Regelung der Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Hanf in Bayern (BayAnwGBtmGHanf) in den Bayerischen Landtag einbringen. Zunächst muss der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens von mindestens 25.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Im Fall der Zulassung des Antrags beginnt das eigentliche Volksbegehren, bei dem sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern in amtlichen Eintragungsräumen in die Listen eintragen müssen. Falls der Landtag das Gesetz nicht annimmt, soll ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Dabei müssen alle Stimmberechtigten über den Gesetzentwurf mit Ja oder Nein abstimmen können. Seit 1946 wurden in Bayern 221 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt.
Die Legalisierung von Cannabis in Bayern über ein Volksbegehren ist 2016 am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Das Gericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass die Legalisierung nicht mit Bundesrecht vereinbar sei. Der Cannabis Verband Bayern hat mit Initiator Wenzel Cerveny 2015 rund 27.000 Unterschriften im Freistaat gesammelt und beim Innenministerium eingereicht.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (58) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition ( www.ja-zu-cannabis.de), bei der über 60.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in Bayern
sechs Geschäfte von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in München (Einsteinstraße 163, Tal 40), in Augsburg (Viktoria-Str. 3/Salomon-Idlerstraße 24c), Rosenheim (Kaiserstraße 12) und Baldham (Neue Poststraße 7) sowie einen Online-Hanfladen ( https://hanf-bioladen.de/).

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