Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Ist der Knopf im Ohr ein Problemfall?

Im Straßenverkehr kann es schnell zu unangenehmen Situationen kommen. Um sich die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen überhaupt noch leisten zu können, benötigt man die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Ist der Knopf im Ohr ein Problemfall?

Viele Autofahrer sind mit dem Knopf im Ohr hinterm Lenkrad unterwegs. Ob nun Musik die Fahrt versüßen soll oder man jederzeit auf Telefonanrufe eingestellt ist, sei dahingestellt. Fakt ist aber, dass die Nutzung von Kopfhörer bei der Autofahrt zu einem Problemfall werden kann. Kommt es zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige oder zu einem Strafverfahren, etwa im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, sollte man sich zwingend mit seiner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auseinandersetzen, denn jeder Fall wird anders betrachtet.

Informationen zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/verkehrsrechtsschutzversicherung.html

Nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) §23 hat jeder Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Mit der Verschlechterung des Hörvermögens kommt es zu einem Verstoß nach STVO §1, wonach der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht mehr nachgekommen werden kann. Allerdings gibt es keine feste Regelung. Ob nun ein beidseitiges Tragen von Kopfhörern oder nur ein Knopf im Ohr zweifelsfrei zu einer Beeinträchtigung führt, wird nirgendwo genau definiert. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an.

Ohne jeden Zweifel kann man von einer Beeinträchtigung reden, wenn der Autofahrer aufgrund der musikalischen Genüsse im Ohr den herannahenden Rettungswagen mit Martinshorn nicht mehr hört. Kommt es zu einer Anzeige, wird es für den Fahrer sehr schwer nachzuweisen, dass er in der Lage war, auch akustisch auf den Straßenverkehr zu achten. Hilfreich ist dann der Gang zum Rechtsanwalt und der Kontakt mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Vielleicht bleibt es dann bei einer Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Kommt es jedoch zu einem Unfall und durch Zeugenaussagen wird die Nutzung von Kopfhörern beiderseits einwandfrei belegt, kann das für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung gravierende Folgen haben. Je nach Schwere des Unfalls kann das nicht nur zu einer Minderung des eigenen Schadensersatzanspruches führen, eine Anlastung einer Teilschuld wird auch die Folge sein, wenn der Unfallgegner oder -beteiligte einen findigen Anwalt hat. Ein langer Rechtsstreit kann die Folge sein, wobei die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dafür Sorge tragen soll, dass der finanzielle Atem bis zum Ende des Verfahrens ausreicht.

Ein Rechtsstreit hat aber noch eine weitere Auswirkung: Je nach Ausgang des Verfahrens kann der Knopf im Ohr noch Auswirkung auf die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung haben: Sollte sich herausstellen, dass eine erhebliche Teilschuld oder sogar die Gesamtschuld auf diesen Umstand zurückzuführen ist, kann eine Regressforderung nicht ausgeschlossen werden.

Besser man ist als Kraftfahrer mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung rundum geschützt, um im Streitfall die Wahrnehmung der eigenen Interessen ohne Kostenrisiko durchsetzen zu können.

Bildquelle: Dagmar Zechel,

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 – 0
Fax (02041) 77 44 7 – 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web:

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de