Skiausrüstung im Flugzeug – Verbraucherfrage der Woche der ERV

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Charlotte H. aus Hamburg:
Über Silvester fliegen wir zum Skifahren nach Kanada. Unsere Skiausrüstung soll mit. Was müssen wir bei der Gepäckaufgabe beachten? Und kommen Extra-Kosten auf uns zu?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung):
Die meisten Anbieter rechnen die Skiausrüstung in das Gewicht für Freigepäck mit ein. Wie schwer das Freigepäck sein darf, ist von der Fluggesellschaft abhängig und auch von der gebuchten Klasse. Die Grenze liegt meist bei 20 bis 25 kg pro Person. Skischuhe dürfen in vielen Fällen als Handgepäck mit in den Flieger. Was schwerer ist als das inkludierte Gewicht – oft betrifft das die Ski -, muss der Reisende als Übergepäck aufgeben und extra bezahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Einige Airlines erlauben Reisenden, die Ski- oder andere Sport-Ausrüstung kostenfrei aufzugeben. Wobei es unterschiedliche Definitionen von „Ausrüstung“ gibt. Damit kann das Gesamtpaket aus Ski, Stöcken, Schuhen und Helm gemeint sein, aber auch lediglich die Schuhe sowie die Stöcke. Um sicher zu gehen, sollten sich Urlauber direkt bei der Airline informieren. Am besten telefonisch, denn so können sie die genauen Kosten persönlich abklären. Im RundumSorglos-Paket der ERV ist übrigens auch eine Gepäck-Versicherung beinhaltet, falls die Skiausrüstung auf dem Transport beschädigt werden sollte.
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Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
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