ARAG Verbrauchertipps für Wintersportler

Wintersport/ Skigymnastik/Durchblick/Helme/Skihütte

Ski und Rodel gut?
Wie wird die diesjährige Wintersportsaison? Zu viel Schnee kann genauso unangenehm sein wie zu wenig. Für betroffene Winterurlauber stellt sich dann die Frage: Ist ein grasgrüner Hang statt schneebedeckter Piste schon ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt? Ja, aber nur, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München (Az.: 161 C 10590/89). Wenn dagegen zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht oder Schneemassen das Parken an Hotel oder Ferienwohnung verhindern, stellt das keinen Reisemangel dar, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Offenburg hervorgeht (Az.: 1 C 357/94). Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben aber laut Amtsgericht Herne dann eine Chance auf Rückerstattung der Kosten für eine Ferienwohnung, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde. Sie können den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen (Az.: 2 C 175/99).

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Vor dem Skiurlaub: Vorbeugen ist besser
Skifahren verlangt einige Fähigkeiten, die im Alltag nur unzulänglich trainiert werden. Daher raten ARAG Experten allen Skiurlaubern, sich das ganze Jahr über mit Sportarten wie z. B. Jogging, Fahrradfahren, Schwimmen oder Inline-Skating fit zu halten. Spätestens einige Wochen vor dem ersehnten Skiurlaub sollten mit spezieller Skigymnastik bestimmte Muskelgruppen wie Gesäß-, Oberschenkel-, Waden- und Hüftmuskulatur ganz gezielt auf die ungewohnte Belastung bei der Abfahrt vorbereitet werden. Vor Ort sollten Winterurlauber sich nicht gleich am ersten Tag auspowern; zwei kürzere Streckeneinheiten über den Tag verteilt sind besser, als den ganzen Tag durchzufahren. Nach spätestens drei Tagen sollten Skiurlauber einen Ruhetag einlegen, da muskuläre Übermüdung zu Koordinationsproblemen führen und dadurch Unfälle verursachen kann. ARAG Experten raten aber auch, die Ausrüstung vor dem Skiurlaub einem Fitnesstest zu unterziehen. Die Bindungseinstellung der Skier sollte jährlich vom Fachmann überprüft werden. Auch sollten Belag und die Stahlkantenschärfe untersucht und wenn nötig in Stand gesetzt werden. Die Sohle der Skischuhe darf nicht abgelaufen oder verschlissen sein, und bei Kindern muss zudem die Größe des Schuhs kontrolliert werden. Auch dem Skistock gebührt eine gewisse Aufmerksamkeit: Überprüft werden sollte, ob Stockspitze, Griffe und Schlaufen in Ordnung sind. Zu einer angemessenen Skikleidung gehören Mütze, Helm, Handschuhe, Sonnencreme sowie die wind- und wasserfeste Oberbekleidung.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Sicher Skifahren mit Durchblick
Der richtige Durchblick – also gutes Sehen – ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere und erfolgreiche Abfahrt, denn laut Auswertungsstelle für Skiunfälle der ARAG Sportversicherung gehen ca. 80 Prozent aller Unfälle ohne Fremdverschulden auf das Konto von Seh- und Wahrnehmungsfehlern. Daher raten ARAG Experten fehlsichtigen Skifahrern, immer eine Sehhilfe einzusetzen. Kontaktlinsen kombiniert mit einer Skibrille sind beispielsweise ein optimaler Schutz vor möglichen Gefahren auf der Piste. Übrigens: Auch für Normalsichtige sollte die Skibrille zum obligatorischen Outfit gehören. Mit ihren bruchsicheren Scheiben schützt sie vor Fahrtwind, UV-Strahlen und gefährlichen Blendungen.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Skihelme können Leben retten
Das wird kein Sicherheitsexperte bestreiten! Unabhängig von der intensiv geführten Diskussion über eine generelle Helmpflicht raten ARAG Experten, die seit vielen Jahren eng mit dem Deutschen Skiverband (DSV) und der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport (ASiS) kooperieren, zum Tragen von Helmen auf der Piste. Nicht nur für Kinder und Jugendliche, für die in Italien schon seit 2005 eine Helmpflicht beim Skifahren besteht, sondern für alle Skifahrer sollte der Helm ein selbstverständlicher Teil der Ausrüstung sein. Denn obwohl die Zahl der Skiunfälle vor allem durch die technisch verbesserte Ausrüstung, z. B. Carvingski, Skibindungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA), seit den 90er Jahren stetig zurückgeht, kann das Helmtragen helfen, die Schwere und Zahl der auftretenden Kopfverletzungen zu reduzieren.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Hüttengaudi mit Folgen
Kein Skifahren ohne Apres-Ski – wer den ganzen Tag Pisten bezwingt, hat sich ein Getränk am Ende der Abfahrten wohl verdient. Doch ARAG Experten warnen vor der allgemeinen Rutschgefahr in Skihütten. Durch hineingetragenen und schmelzenden Schnee an den schweren Skischuhen ist der Boden meist sehr glatt. Die Gefahr auszurutschen, ist nicht zuletzt durch das erschwerte Gehen mit Skischuhen an den Füßen sehr hoch. Und wer stürzt, kann nicht damit rechnen, sich auf die Verkehrssicherungspflicht des Wirtes zu berufen und im Schadensfall womöglich Schmerzensgeld fordern. Vielmehr müssen sich die Besucher einer Skihütte darauf einstellen, dass der Boden nass und rutschig ist (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 9 U 45/12).

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.