ERGO Verbrauchertipps „Sicher durchs Leben – und danach?“

Vorsorge & Beruf

Geschützt in allen Lebenslagen

Mit der Zeit sammeln Verbraucher so einige Versicherungsverträge an. Mit am wichtigsten ist dabei die private Haftpflichtversicherung. Immerhin zwei Drittel aller Haushalte schützen sich damit gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die sie Dritten zufügen. Ein Vertrag pro Haushalt reicht übrigens aus. Wesentlich beliebter ist die Hausratversicherung: Sie schützt das Hab und Gut von 75 Prozent aller deutschen Haushalte, etwa gegen Feuer oder Einbruchdiebstahl. Hauseigentümer sichern sich zudem in der Regel mit einer Wohngebäudeversicherung ab. Neben diesen Sach- oder Komposit-Versicherungen gibt es jedoch auch Personenversicherungen, die sich großer Beliebtheit erfreuen. So gibt es hierzulande mehr Lebensversicherungsverträge als Einwohner – und das aus gutem Grund: „Mit einer Risikolebensversicherung sichert man seine Lieben ab, sollte einem etwas zustoßen“, sagen die ERGO Experten. „Und mit einer Kapitallebensversicherung kann man dazu noch Geld fürs Alter ansparen.“ Heute entscheiden sich Verbraucher auch oft für eine private Rentenversicherung, die lebenslange monatliche Zahlungen garantiert. Bei einer anderen Personenversicherung herrscht dagegen Nachholbedarf: Nur jeder Vierte sorgt mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall vor, dass er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Meist kommen im Laufe des Lebens so einige Versicherungsverträge zusammen. „Die Unterlagen sollten an einem sicheren Ort verwahrt und am besten sogar kopiert werden“, raten die ERGO Experten. „Außerdem sollte eine Vertrauensperson wissen, welche Verträge bestehen und wo sie zu finden sind“. So sind im schlimmsten Fall wenigstens die wichtigen Daten und Unterlagen schnell zur Hand.

Quelle: ERGO

Nicht alles endet mit dem Tod: Sachversicherungen

Wenn ein Familienangehöriger stirbt, kommt auf die Hinterbliebenen in der Regel eine Menge Arbeit zu. „Trotz aller Trauer sollten Angehörige zeitnah einen Blick auf bestehende Versicherungsverträge des Verstorbenen werfen und die Versicherung schnellstmöglich informieren. So erfährt man auch, was als Nächstes zu tun ist“, raten die ERGO Experten. Denn was mit Schadenversicherungen beim Tod des Versicherungsnehmers passiert, ist je nach Vertrag unterschiedlich. So besteht etwa bei der Haftpflichtversicherung weiterhin Schutz für die Angehörigen, bis der nächste Beitrag fällig wird. Dann kann ein Hinterbliebener die Police übernehmen – oder der Vertrag läuft aus. Die Hausratversicherung des Verstorbenen schützt das Hab und Gut der Familie für maximal zwei Monate weiter. Übernimmt allerdings ein Erbe die Wohnung, wird er automatisch zum Versicherungsnehmer – und muss den Vertrag ordentlich kündigen, sollte er ihn nicht weiterführen wollen. Etwas anders verhält es sich bei der Wohngebäudeversicherung: Sie wird automatisch vom Erben übernommen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat der Erbe nicht. „Trauernde sollten Sorge tragen, dass ihre Habseligkeiten auch weiterhin geschützt sind. Sonst können zur menschlichen Tragödie noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen“, so die ERGO Experten.

Quelle: ERGO

Schnelles Handeln gefragt: Personenversicherungen

Die meisten Personenversicherungen enden, wenn der Versicherte stirbt – etwa bei der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einigen Verträgen wird zudem die Versicherungssumme fällig, etwa bei Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen mit Todesfallschutz. „Hier gilt vor allem eines: Schnell handeln. Die Hinterbliebenen sollten die Versicherung unverzüglich über den Tod des Versicherten informieren“, raten die ERGO Experten. „In der Regel müssen der Originalvertrag sowie die amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden.“ Dann erhalten die im Vertrag festgelegten Begünstigten die Versicherungssumme. Die gleichen Regeln gelten auch in der Ansparphase privater Rentenversicherungen mit Todesfallschutz. Manche Personenversicherungen laufen übrigens auch nach dem Tod der versicherten Person weiter: Wenn der Verstobene bereits eine private Rente bezogen hat, sollten die Hinterbliebenen prüfen, ob für diesen Vertrag eine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Dann zahlt die Versicherung bis zum Ablauf dieser Garantiezeit an die Begünstigten weiter. Auch die Ausbildungsversicherung für ein Kind bietet weiterhin Schutz. „Stirbt der Elternteil, dessen Leben versichert wurde, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Das Kind erhält dann zum vereinbarten Zeitpunkt die Versicherungssumme“, erklären die ERGO Experten.

Quelle: ERGO

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