Im Pflegefall nicht vergessen: Anspruch auf Beihilfe und die Folgen

Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich ändern, wenn der beihilfeberechtigte Partner stirbt. Mit vielen Konsequenzen, die oft erst viel später zum Tragen kommen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Witwer einer Beamtin ist gesetzlich versichert. Der ererbte Beihilfeanspruch ist in der Zwischenzeit ungenutzt in Vergessenheit geraten. Dann wird der Hinterbliebene pflegebedürftig. Jetzt bekommt er nur noch 50 Prozent der Leistungen automatisch von der Pflegekasse bezahlt. Die andere Hälfte muss gegenüber der Beihilfestelle geltend gemacht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Die entsprechenden Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste sind darüber zu informieren, denn dies gilt auch für die Aufwendungen dieser Einrichtungen. Die Abrechnung aller Leistungen wird also komplex.

Worauf ist bei der Beantragung von Pflegeleistungen zu achten? Ob bei Ihnen ein vergessener oder ererbter Beihilfeanspruch besteht, lässt sich anhand einiger Fragen ermitteln: In welchen Bereichen haben Sie früher gearbeitet? Welchen Beruf hat Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner ausgeübt? Gibt es Anrechte auf Versorgungsbezüge?

Wichtig ist zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie diese geltend zu machen sind. Neben den finanziellen Aspekten gilt es, viele Formalitäten und Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Hilfreiche Informationen findet man z.B. auf www.daspflegeportal.de oder direkt bei einer erfahrenen Beihilfeberatung wie www.medirenta.de

Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Abrechnungsservice ist Medirenta die Nummer Eins in Deutschland. „Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können.“ verspricht Bruno Hohn, Gründer von Medirenta. Vom Standort Berlin aus arbeiten er und sein Team von Spezialisten bundesweit, amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung als Beihilfeberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Geschichte
Die MEDIRENTA-Unternehmensgruppe ist seit mehr als 35 Jahren auf dem Gebiet der Beihilfeberatung tätig. Das Unternehmen ist Marktführer im Bereich Beihilfeberatung und Beihilfeservice. In diesem stark spezialisierten Geschäftsfeld bietet Medirenta für ihre Mandanten und deren Angehörige umfassende Dienstleistungen an – von der Prüfung der Arztrechnungen bis zur Abwicklung der komplexen Abrechnungsvorgänge.

Welche Dienstleistung liefert der Beihilfeberater?
Der Beihilfeberater nimmt Beamten und deren Angehörigen alle Sorgen rund um deren Krankenkostenabrechnung ab. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Kostenträgern: der Beihilfestelle, den Krankenversicherungen, der Pflegeversicherung, aber auch den Leistungserbringern wie Ärzten und Pflegediensten.

So steckt der Mandant alles, was mit den Krankenkosten zusammenhängt – Arztrechnungen, Bescheide, Anträge, Belege – in einen Briefumschlag und schickt sie Medirenta, die sich um alles Weitere kümmert. Falls Mandanten dies wünschen, erledigen die Mitarbeiter von Medirenta auch den gesamten Zahlungsverkehr über ein Treuhandkonto. Im Medirenta-Team arbeiten Spezialisten aus unterschiedlichen Fachrichtungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, zahnärztliche Versorgung, Kuren und Rehabilitation. Unterstützt werden sie von Fachanwälten des Sozialrechts.

Amtlich gesehen ist der Beihilfeberater den rechtsberatenden Berufen zugeordnet. Seine Tätigkeit ähnelt der des Steuerberaters, allerdings auf den Rechtsgebieten des Beihilfe- und Versicherungsrechtes. Der Beihilfeberater unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz.

Kontakt
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