Private Rentenversicherung noch 2011 vergleichen und abschließen

2012 werden auch private Rentenversicherungen durch das „Unisex-Tarife“-Urteil des EuGH teurer – Jetzt noch günstig in die Altersvorsorge einsteigen, rät Tarifcheck24.de
Private Rentenversicherung noch 2011 vergleichen und abschließen

Hamburg / Wentorf, 20. April 2011 – Eins ist sicher: Die staatliche Rente reicht für die meisten Verbraucher nicht, um im Alter finanziell abgesichert und rundum versorgt zu sein. Eine private Rentenversicherung ist bequem, sicher und eine der wichtigsten Formen der privaten Altersvorsorge.

„Private Altersvorsorge ist heute leider unerlässlich. Selbst wer 40 Jahre und mehr in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt hat, wird später kaum noch von der gesetzlichen Rente leben können. Es ist daher ganz entscheidend, mit einer privaten Rentenversicherung oder anderen individuell geeigneten Policen selbst vorzusorgen, um im Rentenalter den bisherigen Lebensstandard halten zu können“, rät Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24.de (www.tarifcheck24.de), seit zehn Jahren eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale mit rund 25 Millionen Besuchern im Jahr.

Bei der privaten Rentenversicherung bekommen Versicherte eine lebenslange private Rente ausbezahlt. Sie rentiert sich vor allem, wenn ein hohes Lebensalter erreicht wird und man lebenslang abgesichert sein möchte. Denn die monatliche Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung wird auch dann noch bezahlt, wenn das angesparte Kapital rechnerisch bereits verbraucht ist.

Die Versicherungen wählen deshalb zur Berechnung der Leistung die durchschnittliche Lebenserwartung. Der Rentenversicherer muss aber auch weit über diesen kalkulierten Wert hinaus die monatliche Rente bezahlen; selbst wenn der Versicherte 90 oder 100 Jahre alt wird. Im Internet gibt es auf http://www.tarifcheck24.com/rentenversicherung.html einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich von zahlreichen günstigen privaten Rentenversicherungen, die individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Beitragsrückgewähr, Rentengarantie, Steuervorteil, Flexibilität und Sicherheit

Die private Rentenversicherung bietet viele Vorteile: Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind nur 17 Prozent der monatlichen Rente aus dieser Versicherung steuerpflichtig. Zudem kann sich der Versicherte das gesamte angesparte Vermögen auf einen Schlag auszahlen lassen. Bei Riester- oder Rürup-Renten ist das nicht möglich.

Wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung erst eingestellt, sobald der Versicherte stirbt. Geschieht dies bereits kurze Zeit nach dem Renteneintritt, wird weniger Kapital ausbezahlt als angespart wurde – außer, es wird für die Ansparzeit eine Beitragsrückgewähr vereinbart. Dann zahlt der Versicherer die eingezahlten Beiträge an die Erben aus.

Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, erhalten die Erben im Ernstfall die Rente bis zum Ende der vereinbarten Frist (beispielsweise 10 oder 15 Jahre). Die Beitragsrückgewähr in der Ansparphase und eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren kosten Männer durchschnittlich vier Prozent des garantierten Rentenbetrags, Frauen zwei Prozent.

Steuervergünstigungen und Altersvorsorge für Selbstständige und Arbeitnehmer

Die Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung kann vor allem für Selbstständige sinnvoll sein, die keine Riesterförderung bekommen oder keine Betriebsrente erhalten. Für Selbstständige ist eine klassische private Rentenversicherung auch eine Alternative zur staatlich geförderten Rürup-Rente. Wer sich sein Gespartes im Alter auf einen Schlag auszahlen lassen möchte, muss eine private Rentenversicherung abschließen, denn eine Einmalauszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich.

Die private Rentenversicherung ist auch für gut verdienende Arbeitnehmer interessant, die ihre Beiträge über Jahrzehnte einzahlen können, von der steuerlich günstigen Zusatzrente profitieren wollen oder deren Versorgung im Alter noch nicht aus anderen lebenslangen Einkommensquellen wie beispielsweise einer Betriebsrente gedeckt ist. Vorsicht: Die Erträge, die in der Einmalzahlung enthalten sind, sind unter zwei Bedingungen nur zur Hälfte steuerpflichtig: wenn Sie mindestens zwölf Jahre in die Police eingezahlt haben und sich die Police erst nach dem 60. Geburtstag auszahlen lassen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie die Erträge voll versteuern.

Große Unterschiede bei der garantierten privaten Rente

Kunden einer privaten Rentenversicherung haben seit Mitte 2010 mehr Sicherheit über die Höhe ihrer Rente und können sie besser kalkulieren. Die Versicherungsgesellschaften müssen Verbrauchern eine private Rente garantieren. Sie können entweder einen konkreten Geldbetrag nennen oder einen Rentenfaktor. Der Rentenfaktor ist dabei entscheidend für die Berechnung der Rente. Er gibt an, wie hoch die monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ist. Bei einem Rentenfaktor von 40 und einem Deckungskapital von 120.000 Euro in der Rentenversicherung beträgt die Monatsrente also 480 Euro.

Das Versicherungsunternehmen darf den Faktor auch künftig bis zum Rentenbeginn noch ändern, es darf aber den garantierten Faktor nicht unterschreiten. Dies gilt auch für Fondspolicen. Vorsicht: Fehlt diese gesetzlich verlangte Angabe künftig in einem neuen Vertrag oder wird ein alter Vertrag nicht nachgebessert, ist die Rentenversicherung nicht mehr steuerbegünstigt.

Bei der klassischen privaten Rentenversicherung investieren die Versicherungen das Kundengeld vor allem in festverzinsliche Wertpapiere. In der Ansparphase zieht der Versicherer seine von ihm berechneten Kosten von den Beiträgen ab und zahlt auf das Restguthaben einen festen Mindestzins in Höhe von 2,25 Prozent. Der Kunde erfährt vor Vertragsschluss, wie hoch die garantierte Rente ausfällt, die er mindestens erhält.

Die Unterschiede in der Rentenzusage sind groß. Schon nach wenigen Jahren summieren die Beträge sich auf mehr als 1.000 Euro. Hinzu kommen noch Überschussbeteiligungen. Diese sind zwar nicht garantiert, sollen aber die monatliche Rente später um bis zu 70 Prozent erhöhen. Die Versicherungsunternehmen erwirtschaften den Großteil ihrer Überschüsse auf dem Kapitalmarkt. Ihr Anlageerfolg in der Vergangenheit ist also ein wichtiger Indikator für die Höhe der künftigen Rente. Solche Überschüsse kommen den Versicherten in der Regel in der Anspar- und in der Rentenphase zugute.

Es gibt zwei Auszahlungsvarianten: Bei der volldynamische Auszahlung erhöht sich die Rente durch Überschüsse im Laufe der Jahre, die Rente kann nicht sinken. Die konstante Überschussrente ist dagegen von Anfang an höher. Dafür fällt die Rente aber auch, wenn die Überschüsse sinken.

Private Rentenversicherungen können beispielsweise auf http://www.tarifcheck24.com/rentenversicherung.html verglichen und dann ein Tarif ausgewählt werden, der bei der Rentenzusage, beim bisherigen Anlageerfolg, bei der Transparenz der ausgehändigten Unterlagen und der Flexibilität des Tarifs überzeugt. „Achten Sie darauf, sich mit dem Vertrag finanziell nicht zu überfordern. Die Sache lohnt sich nicht, wenn Sie später den Beitrag reduzieren, die Police beitragsfrei stellen oder kündigen müssen“, rät Versicherungsexperte Schust.

EuGH verlangt ab 2012 Unisex-Tarife auch bei der privaten Rentenversicherung

Viele Versicherungen sehen derzeit noch unterschiedliche Prämien für Männer und Frauen vor. Dazu zählen auch private Rentenversicherungen. Ende 2012 ist damit Schluss, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-236/09). Dann müssen Versicherungsunternehmen einheitliche Tarife, die so genannten Unisex-Tarife, anbieten. Versicherungstarife werden bisher nach dem statistischen Risiko kalkuliert, bei dem das Geschlecht häufig eine wesentliche Rolle spielt. Weil Frauen statistisch gesehen einige Jahre älter als Männer werden, zahlen sie derzeit, beispielsweise für eine private Rentenversicherung, höhere Beiträge. Umgekehrt bezahlen Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen.

Frauen müssen künftig den Männern bei allen Policen gleichgestellt sein. Ihre Beiträge dürfen sich nicht nach dem Geschlecht richten. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ für Versicherungsbeiträge diskriminiere Frauen und sei deswegen ungültig. Experten erwarten, dass alle Versicherungen nun in der Tendenz teurer werden, weil die Versicherungsunternehmen mehr Sicherheiten einbauen müssen.

„Wir rechnen damit, dass nach dem EuGH-Urteil Versicherungsprämien bald für beide Geschlechter steigen“, sagt Branchenexperte Jan Schust. „Deshalb sollten Männer und Frauen private Rentenversicherungen, aber auch private Krankenversicherungen, Risikolebensversicherungen, Kfz-Versicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen unbedingt noch 2011 vergleichen und noch zu den jeweils günstigen Alt-Tarifen abschließen“, so der Versicherungsexperte von Tarifcheck24.de. Denn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte bereits, dass die Versicherungsbeiträge im Schnitt steigen würden, weil der Geschlechtermix als neues Risiko in die Kalkulation der Versicherungen eingehe.

Alle Informationen, kostenlose Vergleichsrechner für Versicherungen und die Möglichkeit der bequemen Antragstellung online gibt es auf http://www.tarifcheck24.com/versicherungen.html. Das unabhängige Versicherungs- und Finanzportal bietet darüber hinaus auf seinen Seiten umfangreiche Erläuterungen und Tipps zu den Themen Versicherungen, Vorsorge, Geldanlage und Finanzierungen.

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