Zahnzusatzversicherung: Bei Billigtarifen auf die Leistungen achten

Angeblich soll Geiz ja geil sein. Bei der Zahnzusatzversicherung funktioniert dieser Slogan kaum, denn für wenig Beitrag kann man eben nicht viel Leistung erwarten.
Zahnzusatzversicherung: Bei Billigtarifen auf die Leistungen achten

Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die Zahnzusatzversicherung längst zu einer tragenden Säule für die Bürger geworden, die viel Wert auf gepflegte Zähne legen. Denn seit die Leistungen von den Krankenkassen immer weiter gekürzt wurden, bleiben nur zwei Alternativen: Entweder für preiswerten Zahnersatz noch kräftig zuzahlen oder mit der Zahnzusatzversicherung hochwertigen Zahnersatz mit hoher Erstattung bekommen.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Im Internet werden über die verschiedensten Portale viele Tarife zur Zahnzusatzversicherung angeboten. Auf Anhieb fällt auf: Von einem Euro bis etwas über 40 Euro ist alles möglich. Natürlich ist man bestrebt, auch bei der Zahnzusatzversicherung wirtschaftlich zu denken. Daher bietet sich ein Tarif mit hoher Erstattung so um die zehn Euro doch an – oder etwa nicht?

Kritisch beäugen sollte man die Leistungen der Billigtarife in jedem Fall. Zwar wird eine hohe Kostendeckung auch im Bereich der privatärztlichen Versorgung angeboten, allerdings nicht ab sofort. Grundsätzlich gilt bei der Zahnzusatzversicherung in der Regel: Für Zahnersatz wird erst nach Ablauf der Wartezeit (acht Monate) geleistet. Und jetzt kommt es auf die Leistungsstaffelung an. Wenn der ausgewählte Tarif in den ersten drei Jahren lediglich eine Erstattung von 750 Euro vorsieht, ärgert sich so mancher Patient, weil er zu sehr auf den Monatsbeitrag geguckt hat.

Sicher, 30 Euro sind viel Geld für eine Zahnzusatzversicherung. Dafür kann man aber auch erwarten, dass im Bereich Zahnersatz, ob Regelversorgung oder privatärztlich, eine hohe Erstattung erfolgen wird. Bei der Regelversorgung liegt diese bei bis zu 100 Prozent (einschließlich der Vorleistung der GKV), im privatärztlichen Bereich, also z. B. für Implantate, Gold- oder Keramikkronen bei bis zu 90 Prozent. Und das schon sofort nach Ablauf der Wartezeit oder nach zwei Jahren. Bei wirklich leistungsstarken Tarifen, die eine Leistungsstaffelung über drei, vier oder fünf Jahre haben, liegt die Erstattung dann aber auch bei 5.000 Euro und höher. Natürlich immer ohne Berücksichtigung des noch hinzukommenden GKV-Zuschusses.

Die ERGO möchte mit einem neuen Tarifkonzept den Markt aufrollen. Ab April 2011 sind auch Vorschäden an den Zähnen mit versichert. Der Kunde kann sofort zum Zahnarzt, wenn der Zahn schon bei Versicherungsbeginn ersetzt werden muss. Erstattet werden 100 Prozent vom GKV-Anteil. Der Haken an der Sache ist: Fällt der GKV-Zuschuss gering aus (bei privatärztlicher Behandlung), erstattet auch die ERGO relativ wenig. Da in dieser Zahnzusatzversicherung keine Wartezeit vorgesehen ist und der Vertrag nach zwei Jahren gekündigt werden kann, stellt sich die Frage, ob dieser Tarif am Markt überhaupt lange überleben kann. Auch wenn der Beitrag für Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr bei 29,90 Euro monatlich liegt, kann man diese Vorgehensweise wohl kaum als wirtschaftlich bezeichnen.

Bildquelle: Michael Horn,
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