Die Anwaltskanzlei Sachse – Anwälte Offenbach – Familienrecht Offenbach

Die Rechtsfolgen einer Adoption von minderjährigen Kindern
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Sämtliche rechtlichen Verbindungen des Kindes zu seinen leiblichen Verwandten (Eltern, Großeltern, Geschwistern usw.) erlöschen. Mit der Adoption gehen alle Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis unter. Es gibt keine Unterhaltspflichten mehr hinüber und herüber, kein Erbrecht und auch kein Umgangsrecht.
Das adoptierte Kind wird im Verhältnis zu seinen leiblichen Verwandten zu einer fremden Person. (Einzige Ausnahme: Es bleibt bei dem Eheverbot für Verwandte in gerader Linie; vgl. den Abschnitt über die Ehevoraussetzungen und die Eheverbote im Kapitel „Eherecht“). Die leiblichen Eltern erfahren den Namen der Adoptiveltern und deren Wohnort nicht.
Das adoptierte Kind wird zum gemeinschaftlichen Kind der Adoptiveltern. Seine rechtliche Stellung ist von dem eines leiblichen Kindes nicht zu unterscheiden: es ist unterhalts- und erbrechtlich völlig gleichgestellt.
Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen der Adoptiveltern. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, so können sie den Namen der Adoptivmutter oder des Adoptivvaters zum Geburtsnamen bestimmen.
Mit Einwilligung des Kindes kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag der Adoptiveltern den Vornamen des Kindes ändern oder weitere Vornamen zu den bisherigen Vornamen hinzufügen.

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Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
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